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Hausbesuche |
Grundversorgung
Im Rahmen der Grundversorgung besuchen wir immobile Patienten regelmäßig einmal im Quartal. Hausbesuche darüber hinaus finden nur im akuten Notfall statt, der eine ärztliche Behandlung vor Ort, nach Ermessen des Arztes, notwendig macht. Im Notfall sind wir für Sie da! Wahlleistung für Selbstzahler Wir bieten Ihnen regelmäßige Hausbesuche an, deren Zeitpunkt Sie selber wählen können, z.B. alle 2,3 oder 4 Wochen. Dies ist nicht Bestandteil der Grundversorgung und wird nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) privat mit Ihnen abgerechnet.
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Die Gesundheitsreformen machen die hausärztliche Versorgung, wie sie in der Vergangenheit war, nicht mehr möglich. Durch eine Herabsetzung der ärztlichen Vergütung für den Hausbesuch, sowie die Wegegelder, wurde vom Gesetzgeber eine Vorgabe getroffen, durch die eine kostendeckende Erbringung dieser Leistungen nicht mehr gewährleistet wird. | |
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